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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

AllgemeineBestimmungen 

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Martin Stiftung und dem Käufer oder Auftraggeber (in der Folge Kunde genannt) in Bezug auf die zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge über den Kauf von Produkten im Webshop, die Erbringung von auf der Website der Martin Stiftung aufgeführten Dienstleistungen. Durch die Absendung einer Bestellung respektive einer Anfrage für eine Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. 

Sprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. 

Datenschutz
Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hält sich die Martin Stiftung an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, namentlich das Bundesgesetz zum Datenschutz vom 1.10.2023.

Internet
Der Kunde benutzt das Internet auf eigenes Risiko. Dies gilt für E-Mails, Links oder andere Interntkanäle, welche den Kunden zur Martin Stiftung führen. Die Martin Stiftung übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die Ihnen oder Dritten durch irgendwelche Kontakte oder Transaktionen über das Internet entstehen. Die Haftung wird unter Anderem ausgeschlossen für Übermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen und Unterbrechungen, rechtswidrige Eingriffe in Einrichtungen der Netze, Eindringen von Viren, Kopieren und Fälschen von Daten, Überlastung der Netze, Nichterkennung von Fälschungen, allfällige Legitimationsmängel, Blockierung elektronischer Zugänge durch Dritte etc. 

Abnahmeverzug
Holt der Kunde die fertiggestellte Ware, soweit diese von der Martin Stiftung nicht zu verwenden ist, trotz einer Fertigstellungsanzeige durch die Martin Stiftung nicht innert fünf Werkstagen nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige ab oder lässt der Kunde die Ware nicht innert dieser Frist abholen, ist die Martin Stiftung berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden an einem internen oder externen Ort, bestimmt durch die Martin Stiftung, einzulagern oder zu hinterlegen. Die vom Gesetz vorgesehenen weitergehenden Möglichkeitenbleiben vorbehalten. 

Änderung der AGB
Die Martin Stiftung behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Für einen Vertrag zwischen der Martin Stiftung und dem Kunden gilt jeweils die Fassung der AGB, welche bei Vertragsschluss auf ihrer Website (www.martin-stiftung.ch) aufgeschaltet ist. 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Martin Stiftung und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Soweit der Kunde im Webshop im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit einkauft oder in diesem Rahmen Dienstleistungen der Martin Stiftung in Anspruch nimmt, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Meilen. 

Kauf von Produkten im Webshop 

Angebot
Das Angebot der Martin Stiftung im Webshop ist unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten. Produktinformationen und Abbildungen sind unverbindlich. Kunsthandwerkartikel sind von Hand gefertigt, leichte Abweichungen in Form, Beschaffenheit und Farbe sind aufgrund der Einzigartigkeit des Produktes möglich und zeichnen es als Unikat aus. 

Das Angebot erfolgt immer unter der Bedingung einer Lieferverfügbarkeit seitens der Martin Stiftung. Bei Nichtbelieferung durch aufgebrauchten Lagerbestand, Fehlbestand, nicht mehr verfügbaren Produkten, usw. ist jede Haftung ausgeschlossen. 

Jugendschutz
Die Martin Stiftung verkauft keine alkoholischen Getränke an Personen unter 18 Jahren. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigt der Kunde, 18 Jahre alt oder älter zu sein. 

Vertragsschluss
Auf www.shop.martin-stiftung.ch gibt der Kunde durch Absenden seiner Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Es gilt kein Mindestbestellwert. Der Vertrag kommt zustande, indem die Martin Stiftung dieses Angebot durch den Versand der Ware annimmt. 

Preise
Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt, exklusiv Verpackung und Versandkosten angegeben. Die Einzelpreise gelten unabhängig von der Bestellmenge. Die Preise einzelner Produkte können geändert werden. Berechnet wird jeweils der Preis, welcher im Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegeben ist. 

Zahlung
Als Zahlungsmittel werden Visa- und Mastercard akzeptiert. Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt bei Bestellung der Ware (Abschluss des Kassiervorganges). Falls Waren aus irgendeinem Grund nicht lieferbar sind, wird der dafür belastete Betrag dem betreffenden Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben. 

Bestehende Kunden können auch gegen Rechnung bestellen. Die Rechnung liegt der Lieferung bei und ist zahlbar innert 30 Tagen ab Erhalt der vollständigen Lieferung. Die Martin Stiftung behält sich jedoch das Recht vor, auch bei bestehenden Kunden die Vorauszahlung mittels Kreditkarte oder Bank- respektive Post- Überweisung zu verlangen. 

Zahlungsverzug
Die Martin Stiftung kann ab der zweiten Zahlungsaufforderung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.- in Rechnung stellen. Sie behält sich zudem das Recht vor, für das Inkasso notwendige Informationen an allfällig mit dem Inkasso beauftragte Drittpersonen bekanntzugeben. 

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Martin Stiftung. 

Gefahrenübergang, Versand und Versicherung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht nach Abschluss der einzelnen Bestellung auf den Kunden über, sobald die Sache ausgeschieden ist. Entsprechend geht bei Versendung der Ware die Gefahr des Transports an den Kunden über. 

Lieferung
Lieferungen werden von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein versandt. Der Versand erfolgt schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen, sofern die bestellten Produkte am Lager der Martin Stiftung verfügbar sind. Die Martin Stiftung liefert mit der Schweizer Post oder einem anderen Anbieter ihrer Wahl. Die Lieferung erfolgt ohne anderslautende Anweisung des Kunden mit B-Post.

Treten in der Logistik Unklarheiten betreffend der Lieferadresse auf, nehmen die Martin Stiftung oder die Post direkt mit dem Kunden Kontakt auf. Können allfällige Unklarheiten in Bezug auf die Lieferadresse nicht ausgeräumt werden, hat die Martin Stiftung das Recht, auf die Lieferung zu verzichten. Im Gegenzug schreibt sie dem Kreditkarten- oder Postkonto des Kunden den ihm für diese Lieferung belasteten Betrag wieder gut respektive verzichtet auf Inrechnungstellung der bestellten Ware. Kosten, die aufgrund von falschen Adressangaben, Zustellverweigerung oder anderweitig begründeter Unzustellbarkeit der Waren entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. 

Die Martin Stiftung haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von Zulieferfirmen oder Dritten verursacht wurden. 

Teillieferungen
Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Martin Stiftung nach Benachrichtigung des Kunden zu Teillieferungen auf ihre eigenen Kosten berechtigt. Die Martin Stiftung informiert den Kunden per E-Mail über die voraussichtliche Lieferfrist für die noch ausstehenden Waren. Ein Lieferverzug hat keine Preisreduktion zur Folge. 

Umtausch
Jede Bestellung ist verbindlich. Umtausch und Retournierung von gelieferten Waren sind grundsätzlich nicht möglich. Davon ausgenommen sind von der Bestellung abweichende oder durch den Transport beschädigte Lieferungen. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf eine neue Lieferung des bestellten respektive eines unbeschädigten Produktes, wenn er die Bestellungsabweichung oder den Transportschaden per E-Mail innert 3 Werktagen nach Erhalt der Ware an verkauf@martin-stiftung.ch meldet. Nach dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn eine Ersatzlieferung innert angemessener Frist möglich ist. Falls auf eine neue Lieferung verzichtet wird, schreibt die Martin Stiftung dem Kreditkarten- oder Postkonto des Kunden den ihm für die Bestellung belasteten Betrag wieder gut respektive verzichtet auf Inrechnungstellung der bestellten Ware. 

Unbestellte oder beschädigte Waren müssen innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt vollständig, originalverpackt und unbeschädigt (ausgenommen Transportschäden, aufgrund derer die Rücksendung erfolgt) an die Martin Stiftung, Verkauf, Im Bindschädler 10, 8703 Erlenbach, zurückgesandt werden. Andernfalls kann die Martin Stiftung nach Ermessen entweder einen Abzug bei der Gutschrift vornehmen oder einen Teil des Kaufpreises in Rechnung stellen. 

Die Gutschrift erfolgt maximal zu dem Preis, welcher dem Kreditkarten- oder Postkonto des Kunden für die Bestellung belastet wurde oder, im Falle einer Bestellung gegen Rechnung, zu dem Preis, welcher im Zeitpunkt der Bestellung auf der Website der Martin Stiftung angegeben war. Die anfallenden Transportkosten gehen bei Zusendung unbestellter Waren zu Lasten der Martin Stiftung, bei Transportschäden zu Lasten des Kunden. 

Gewährleistung
Sofern nichts anderes vermerkt ist, beträgt die Gewährleistungspflicht für mangelhafte Waren 12 Monate ab Rechnungsdatum. Der Käufer muss allfällige Mängel spätestens 3 Arbeitstage nach deren Entdeckung per E- Mail an verkauf@martin-stiftung.ch melden, ansonsten die Ware als akzeptiert gilt. Die mangelhafte Ware ist nach vorgängiger Absprache, mit einer Kopie der Rechnung sowie einem detaillierten Fehlerbeschrieb an folgende Adresse zurück zu senden: Martin Stiftung, Verkauf, Im Bindschädler 10, 8703 Erlenbach. Die anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. 

Im Falle einer Gewährleistung entscheidet die Verkäuferin, ob eine Reparatur oder ein Umtausch vorgenommen wird. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die der Kunde allein zu verantworten hat, z.B. infolge unsachgemässer Behandlung, natürlicher Abnutzung oder nicht von der Verkäuferin zu verantwortender äusserer Einflüsse. 

Haftung
Andere Ansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Die Martin Stiftung, ihre Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden, für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden sowie für Schäden, die der Produktehaftpflichtgesetzgebung unterstehen. 

Geistiges Eigentum
Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion der angebotenen Produkte ist nicht gestattet. 

Dienstleistungen der Martin Stiftung 

Angebot
Das auf der Website der Martin Stiftung aufgeschaltete Angebot von Arbeiten, welche die betreuten Mitarbeiter für Kunden erbringen, ist unverbindlich. Preis- und Angebotsänderungen bleiben vorbehalten.

Die Martin Stiftung verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten in bestmöglicher Qualität auszuführen. Die betreuten Mitarbeiter werden dabei, wo notwendig, von Fachpersonal (Betreuer) begleitet und angeleitet. 

Das Angebot erfolgt immer unter der Bedingung der Verfügbarkeit einer genügenden Zahl von betreuten Mitarbeitern und Fachpersonal und der Möglichkeit der Erbringung der gewünschten Dienstleistung innert der gewünschten Zeit. Für den Fall, dass die Martin Stiftung einen Auftrag aus irgendeinem Grund nicht annehmen kann, ist jede Haftung ausgeschlossen. 

Arbeitsanfrage und Offerte
Der Kunde kann mittels des Kontaktformulars auf www.martin-stiftung.ch eine Arbeitsanfrage an die Martin Stiftung richten. Dabei hat er die gewünschten Arbeiten möglichst detailliert zu umschreiben und den gewünschten Ausführungs- oder Erledigungstermin anzugeben. 

Die Martin Stiftung verpflichtet sich, dem Kunden schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen, via E-Mail oder per Post eine Offerte zu unterbreiten oder zu erklären, dass sie die gewünschten Arbeiten nicht ausführen könne. Die Offerte enthält einen möglichst detaillierten Leistungsbeschrieb, den Ausführungs- oder Erledigungstermin und den Preis. Weil der Preis vom effektiven Arbeitsaufwand und den Kosten für Material, allfällige Wegkosten etc. abhängig ist, gilt der in der Offerte angegebene Preis lediglich als Richtpreis. 

Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem die Martin Stiftung die Arbeitsanfrage des Kunden durch eine Bestätigung via E-Mail oder per Post annimmt. 

Preise
Soweit für die Dienstleistungen der Martin Stiftung bereits Preise auf der Website angegeben sind, handelt es sich bei dieser Angabe um Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt. Die Preise können geändert werden und gelten, wo dies nicht besonders angegeben ist, unabhängig von der Auftragsmenge. 

Die Martin Stiftung setzt den Preis für eine konkrete Dienstleistung nach Abschluss der vom Kunden bestellten Arbeiten in einer Schlussrechnung fest. Dabei geht sie vom Richtpreis gemäss Offerte aus und berücksichtigt den effektiven Aufwand und die effektiven Auslagen für die Leistungserbringung. 

Zahlung
Der Kunde kann verpflichtet werden, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Vertragsschluss 50% des Richtpreises gemäss Offerte im Voraus auf das Bankkonto der Martin Stiftung (Zürcher Kantonalbank, IBAN CH9200700114500479243) zu überweisen oder am Ausführungsort bar zu bezahlen. Der Restbetrag wird nach Abschluss der bestellten Arbeiten in der Schlussrechnung erhoben. Diese Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum.

Zahlungsverzug
Die Martin Stiftung kann ab der zweiten Zahlungsaufforderung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.- in Rechnung stellen. Sie behält sich zudem das Recht vor, für das Inkasso notwendige Informationen an allfällig mit dem Inkasso beauftragte Drittpersonen bekanntzugeben.

Rücktritt
Sofern der in der Offerte enthaltene Richtpreis ohne Zutun des Kunden (insbesondere Weisungen oder durch den Kunden verursachte Verzögerungen) um mehr als 10% überschritten wird, so hat dieser sowohl während als auch nach der Ausführung der Arbeiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Martin Stiftung kann die Vertragsauflösung abwenden, indem sie erklärt, auf den Teil der Vergütung, welcher den Richtpreis gemäss Offerte samt einem Zuschlag von 10% übersteigt, zu verzichten.

Annullierung
Will ein Kunde einen Auftrag annullieren, hat er dies der Martin Stiftung per E-Mail an die entsprechende Kontaktperson mindestens 48 Stunden vor Auftragsbeginn mitzuteilen. In diesem Fall wird ihm eine allfällige Anzahlung von 50% des Richtpreises wieder zurückbezahlt. Erfolgt eine Annullierung weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn, ist die Martin Stiftung berechtigt, bis zu CHF 200.- für angefallenen Aufwand in Abzug zu bringen. Wurde für den Auftrag Material oder Werkzeug angeschafft, gehen die angefallenen Kosten vollumfänglich an den Kunden über. Das Material und das Werkzeug kann nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen vom Kunden in der Martin Stiftung abgeholt werden. 

Lieferumfang
Sind Mengen nicht ausdrücklich als „Festmenge“ bezeichnet, gelten Mengenangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen (nachfolgend als „Bestellmenge“ bezeichnet) als Richtgrössen. Die Martin Stiftung ist 

daher berechtigt, bei Produktionsaufträgen gegenüber der Bestellmenge bis maximal 10 % an Einheiten über- oder unterzubeliefern. Dabei ist die Martin Stiftung berechtigt, dem Kunden die effektiv gelieferte Menge zu den vereinbarten Einzelpreisen in Rechnung zu stellen. 

Gefahrenübergang, Versand und Versicherung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht nach Abschluss der einzelnen Bestellung auf den Kunden über, sobald die Sache ausgeschieden ist. Entsprechend geht bei Versendung der Ware die Gefahr des Transports an den Kunden über. 

Eigentum des Kunden
Die Martin Stiftung verpflichtet sich, das Eigentum des Kunden (zu reparierende Gegenstände, Produkte, Einrichtungen etc.) mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie haftet jedoch nur für Schäden, welche ihre betreuten Mitarbeiter oder Betreuer bei der Ausführung der Arbeiten am Eigentum des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. 

Zeigen sich bei der Ausführung der Arbeiten Mängel am Eigentum des Kunden (insbesondere an zu reparierenden Gegenständen oder Material), teilt die Martin Stiftung dies dem Kunden unverzüglich mit. Nach erfolgter Mitteilung haftet die Martin Stiftung weder für Schäden, welche aufgrund von diesen Mängeln entstanden sind, noch für eine durch diese Mängel verursachte verspätete Fertigstellung der Arbeiten.

Der Kunde verpflichtet sich, die Martin Stiftung über besondere mit der Ausführung der bestellten Arbeiten verbundene Gefahren zu informieren und besonders wertvolle oder schadensanfällige Gegenstände, mit welchen die Mitarbeiter der Martin Stiftung bei der Ausführung der Arbeiten in Kontakt kommen, auf eigene Kosten zu versichern. Die Martin Stiftung haftet nicht für Schäden an den genannten Gegenständen, wenn diese Information oder die Versicherung durch den Kunden unterblieben ist. 

Weitergehende Haftungsansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Die Martin Stiftung, ihre Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden, für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden sowie für Schäden, die der Produktehaftpflichtgesetzgebung unterstehen. 

Beanstandungen und Rechte bei mangelhafter Arbeitsausführung
Der Kunde hat das Arbeitsergebnis baldmöglichst nach Fertigstellung der Arbeiten, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab der Fertigstellung, zu prüfen und der Martin Stiftung allfällige Beanstandungen innert derselben Frist per E-Mail an die entsprechende Kontaktperson mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Prüfung oder Anzeige, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt. Falls der Kunde Mängel erst später entdeckt, hat er diese spätestens 3 Arbeitstage nach deren Entdeckung per E-Mail bei der entsprechenden Kontaktperson anzuzeigen, andernfalls das Arbeitsergebnis auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. 

Im Falle von mangelhafter Arbeitsausführung ist die Martin Stiftung berechtigt, auf eigene Kosten eine Nachbesserung vorzunehmen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, bringt die Martin Stiftung in der Schlussrechnung einen der Schwere des Mangels entsprechenden Teil der Vergütung in Abzug. 

Unfälle bei der Arbeitsausführung
Der Kunde verpflichtet sich, die Martin Stiftung über besondere mit der Ausführung der bestellten Arbeiten verbundene Gefahren zu informieren. Unterlässt er dies, erleiden betreute Mitarbeiter oder Fachpersonen bei der Ausführung der Arbeiten einen auf eine solche besondere Gefahr zurückzuführenden Schaden und ist dieser Schaden nicht durch die Unfallversicherung der Martin Stiftung gedeckt, ist der Kunde dafür haftbar. 

Aufbewahrung/Überwinterung von Pflanzen 

Anfrage zur Aufbewahrung und Offerte
Die Martin Stiftung nimmt auf Wunsch von Kunden Pflanzen zur Aufbewahrung, insbesondere zur Überwinterung, entgegen. Der Kunde kann mittels des Kontaktformulars auf www.martin-stiftung.ch eine Anfrage zur Aufbewahrung an die Martin Stiftung richten. Dabei hat er die Art, Grösse und Menge der Pflanzen möglichst detailliert zu umschreiben und anzugeben, in welchem Zeitraum die Pflanzen aufbewahrt werden sollen und ob Abholung und Rücktransport gewünscht wird. Falls kein Transport gewünscht wird, obliegt es dem Kunden, die Pflanzen in die Gärtnerei der Martin Stiftung zu bringen und sie dort wieder abzuholen. 

Die Martin Stiftung verpflichtet sich, dem Kunden schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 10 Arbeitstagen, via E-Mail oder per Post eine Offerte zu unterbreiten oder zu erklären, dass sie die Pflanzen nicht aufbewahren könne. Die Offerte enthält einen möglichst detaillierten Leistungsbeschrieb, den Aufbewahrungszeitraum und den Preis. Weil der Preis vom effektiven Arbeitsaufwand und den Kosten für notwendige Auslagen abhängig ist, gilt der in der Offerte angegebene Preis lediglich als Richtpreis. 

Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem die Martin Stiftung die Anfrage des Kunden durch eine Bestätigung via E- Mail oder per Post annimmt. 

Wird bei der Entgegennahme von Pflanzen zur Überwinterung festgestellt, dass diese einen übertragbaren Befall (Pilze, Schädlinge etc.) aufweisen, so kann die Annahme zur Überwinterung bzw. Aufbewahrung verweigert werden und der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.. 

Preise
Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt angegeben. Die Martin Stiftung setzt den Preis für die Aufbewahrung nach der Rückgabe der Pflanzen in einer Schlussrechnung fest. Dabei geht sie vom Richtpreis gemäss Offerte aus und berücksichtigt den effektiven Aufwand und die effektiven Auslagen für die Leistungserbringung. 

Zahlung
Der Kunde kann verpflichtet werden, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Vertragsschluss 50% des Richtpreises gemäss Offerte im Voraus auf das Bankkonto der Martin Stiftung (Zürcher Kantonalbank, IBAN CH9200700114500479243) zu überweisen oder am Ausführungsort bar zu bezahlen. Der Restbetrag wird nach Abschluss der bestellten Arbeiten in der Schlussrechnung erhoben. Diese Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum. 

Zahlungsverzug
Die Martin Stiftung kann ab der zweiten Zahlungsaufforderung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.- in Rechnung stellen. Sie behält sich zudem das Recht vor, für das Inkasso notwendige Informationen an allfällig mit dem Inkasso beauftragte Drittpersonen bekanntzugeben. 

Annullierung
Will ein Kunde einen Auftrag annullieren, hat er dies der Martin Stiftung per E-Mail oder Telefon mindestens 48 Stunden vor Auftragsbeginn mitzuteilen. In diesem Fall wird ihm eine allfällige Anzahlung von 50% des Richtpreises wieder zurückbezahlt. Erfolgt eine Annullierung weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn, ist die Martin Stiftung berechtigt, bis zu CHF 200.- für angefallenen Aufwand in Abzug zu bringen.

Vorzeitige Rücknahme
Der Kunde kann die hinterlegten Pflanzen jederzeit zurückverlangen, auch wenn für die Aufbewahrung eine bestimmte Zeitdauer vereinbart wurde. Die Martin Stiftung hat in diesem Falle Anspruch auf den Anteil des Richtpreises, welcher dem Verhältnis von vereinbarter und effektiver Aufbewahrungsdauer entspricht. Er hat der Martin Stiftung zudem den Aufwand zu ersetzen, welchen sie mit Rücksicht auf die vereinbarte Aufbewahrungsdauer gemacht hat.

Vorzeitige Rückgabe
Die Martin Stiftung kann die hinterlegten Pflanzen vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer zurückgeben, falls unvorhergesehene Umstände sie ausserstande setzen, die Pflanzen länger sicher oder ohne dass ihr dabei eine Gefährdung oder unverhältnismässige Mehrkosten entstehen aufzubewahren. Der Kunde schuldet ihr für diesen Fall nur den Teil des Richtpreises, welcher dem Verhältnis von vereinbarter und effektiver Aufbewahrungsdauer entspricht. Die Martin Stiftung hat zusätzlich Anspruch auf Ersatz des Aufwandes, welchen sie mit Rücksicht auf die vereinbarte Aufbewahrungsdauer gemacht hat. 

Eigentum des Kunden
Die Martin Stiftung verpflichtet sich, die Pflanzen und allfällige dazu gehörende Töpfe des Kunden mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie haftet jedoch nur für Schäden, welche ihre betreuten Mitarbeiter oder das Fachpersonal während der Aufbewahrung und des Transportes daran vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Martin Stiftung über eine besondere Schadensanfälligkeit seiner Pflanzen oder besondere Pflegeinstruktionen zu informieren. Die Martin Stiftung haftet nicht für Schäden an Pflanzen, wenn diese Information unterblieben ist. Ohne spezielle Instruktion überlässt es der Kunde der Martin Stiftung, die Pflege der Pflanzen zu bestimmen. 

Weitergehende Haftungsansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Die Martin Stiftung, ihre Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden, für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden sowie für Schäden, die der Produktehaftpflichtgesetzgebung unterstehen. 

Unfälle und durch die Aufbewahrung verursachte Schäden
Der Kunde verpflichtet sich, die Martin Stiftung über besondere mit dem Transport oder der Aufbewahrung der Pflanzen verbundene Gefahren zu informieren. Unterlässt er dies, erleiden betreute Mitarbeiter oder Fachpersonen der Martin Stiftung bei der Ausführung der Arbeiten einen auf eine solche besondere Gefahr zurückzuführenden Schaden und ist dieser Schaden nicht durch die Unfallversicherung der Martin Stiftung gedeckt, ist der Kunde dafür haftbar. Der Kunde haftet der Martin Stiftung bei der Aufbewahrung für verursachte Schäden, sofern er nicht beweist, dass der Schaden ohne jedes Verschulden von seiner Seite entstanden ist.